Über uns
Im Landesverband Thüringen des Arbeiter-Samariter-Bundes haben sich 17 Orts- und Kreisverbände unter einem Dach zusammengeschlossen. Dadurch ist eine starke Gemeinschaft entstanden, die ein großes Ziel verfolgt: Den Menschen in unserem Freistaat zu helfen.
In unserer Satzung sind die Aufgaben des Landesverbandes in §2 ausdrücklich geregelt. Grundsätzlich haben diese einen überregionalen, landesweiten Bezug:
1. Förderung, Beratung, Koordination, Anleitung, Aufsicht und Information zur Unterstützung der Dienstleistungserbringung der Gliederungen und ihrer Gesellschaften
2. Förderung der Neugründung von regionalen Gliederungen und Gesellschaften
3. Erschließung neuer Aufgabenbereiche in inhaltlicher oder regionaler Hinsicht und die damit verbundene zeitlich und inhaltlich begrenzte Übernahme operativer Aufgaben
4. temporäre Übernahme von Dienstleistungsaufgaben auf Wunsch der Gliederungen
5. Beteiligung an überregionalen Kooperationsformen im Einvernehmen mit den teilnehmenden Gliederungen
6. Förderung des freiwilligen Engagements
7. Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen Aufgabengebieten des ASB
8. Entwicklung, Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems gemeinsam mit den Gliederungen und dem Bundesverband
9. Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch ASB-Gliederungen, soweit sie nicht für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden
10. Öffentlichkeitsarbeit
11. Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden
12. Kooperation mit den Sozialleistungs- und Kostenträgern
13. Vertretung und Repräsentation gegenüber Parlament, Regierung, Behörden, Institutionen, Gesellschaften und Vereinigungen
14. Stellungnahme zu sozial- und gesellschaftspolitischen Angelegenheiten
15. Ausführung der von den Konferenzen und Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben
Der ASB-Landesverband Thüringen e.V. und seine Mitglieder sind Mitglied des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. (Bundesverband).
Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Wir sind daher berechtigt, für eingegangene Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen, die steuerlich geltend gemacht werden können.

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